Taufe von Kleinkindern
Wie in jeder anderen Kirche können sich auch Kinder unserer Pfarre im Stephansdom taufen lassen. Zuständig für die Taufe ist die jeweilige Wohn-Pfarre.
Für eine Taufe werden folgende Dokumente benötigt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- beide Taufscheine der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern (sofern verheiratet)
- Vaterschaftsanerkennung (wenn nicht verheiratet)
- Taufschein des Paten
Voraussetzungen für die Patenschaft
- Römisch-katholisch (mit aufrechter Kirchenmitgliedschaft; also nicht ausgetreten!)
- gefirmt
- wenn verheiratet, dann auch kirchlich getraut
- Der Firmpate muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht (vgl. c. 874 § 1,3° CIC)
- Als Taufpate ist eine Person vorgesehen. Es kann aber auch zwei Paten geben, sofern es ein Mann und eine Frau sind. Im Ausnahmefall kann eine Kindertaufe auch ohne Paten stattfinden, wenn keine geeignete Person als Taufpate gefunden werden konnte. Bei einer Erwachsenentaufe muss es einen Paten geben.
- Die Eltern des Täuflings können nicht Taufpaten sein.
- Alle nicht-katholischen Christen können als Taufzeuge fungieren, sofern es einen katholischen Paten gibt.
Mit den Dokumenten wird dann die Taufe in der Pfarrkanzlei angemeldet, ein Taufprotokoll erstellt und das Taufgespräch mit dem Priester/Diakon geführt.
Wohnt der Täufling nicht im Pfarrgebiet von St. Stephan, findet die Anmeldung in der jeweiligen Pfarre statt, die dann das Taufprotokoll erstellt und an unsere Kanzlei weiterleitet.
Taufe von Schulkindern
Hier gelten dieselben Hinweise, wie bei Kleinkindern. Der Taufspender bereitet mit den Eltern und Paten die Schüler auf den Empfang der Taufe vor.
Taufe von Erwachsenen
Wer sich als Erwachsener entscheidet, sich taufen zu lassen, bereitet sich gewöhnlich in einer längeren Phase – genannt Katechumenat – auf den Empfang des Sakramentes vor.
Konversion
Wenn Sie Mitglied einer orthodoxen, orientalischen oder evangelischen Kirche sind und getauft wurden, geht die katholische Kirche davon aus, dass Sie gültig getauft sind. Die Taufspendung ist gegenseitig zwischen den großen Kirchen anerkannt. Sie werden also nicht ein zweites Mal katholisch oder "umgetauft". Die eigentliche Konversion ist ein Formalakt. Wenn die Firmung und die Eucharistie in der bisherigen Kirche noch nicht empfangen wurden, werden diese dann gespendet.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.